Bedingungen

Der Unternehmer: Camping Domein Groot Besselink

Der Urlauber: die Person, die mit dem Unternehmer einen Vertrag über einen Campingplatz oder eine Unterkunft für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen hat. Als Mitfreizeitteilnehmer gelten die weiteren im Vertrag bezeichneten Personen.

Drittens: jede andere Person außer dem Freizeitnutzer und/oder anderen Freizeitnutzern.

Platz: ein zwischen Urlauber und Unternehmer vereinbarter Platz für die Campingausrüstung auf unserem Campingplatz.

Unterkunft: Studio, Villa oder Ferienhaus.

Campingausrüstung: Zelt, Wohnwagen, Wohnmobil, Zeltanhänger usw.

Der Vertrag: die Vereinbarung zwischen dem Urlauber und dem Unternehmer über das Recht, einen Ort oder eine Unterkunft für eine zuvor vereinbarte Gebühr und einen zuvor vereinbarten Zeitraum zu nutzen.

Informationen: schriftliche oder elektronische Daten über die Nutzung des Platzes oder der Unterkunft, die Campingausrüstung, die Einrichtungen und die Regeln des Campings bei uns.

Stornierung: schriftliche Kündigung des Vertrags durch den Urlauber vor Beginn des Aufenthalts.

Hausordnung: die schriftliche Hausordnung mit den Regelungen für die Nutzung des Geländes und der Einrichtungen.

Artikel 2: Dauer der Vereinbarung

Der Vertrag erlischt von Rechts wegen nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Artikel 3: Preis und Preisänderungen

Der Preis wird auf Grundlage der vom Unternehmer erstellten Preisliste vereinbart. Sollten nach der Erstellung der Preisliste zusätzliche Kosten aufgrund einer Erhöhung staatlicher Abgaben entstehen, können diese zusätzlichen Kosten auch nach Vertragsabschluss an den Urlauber weitergegeben werden (zum Beispiel: Mehrwertsteuer, Kurtaxe oder Umweltsteuer). ).

Artikel 4: Zahlung

  1. Die Zahlung muss durch den Urlauber in Euro erfolgen.

2a. Erfolgt die Buchung mehr als sechs Wochen vor dem Anreisedatum und kommt der Urlauber trotz vorheriger schriftlicher Mitteilung seiner Zahlungsverpflichtung nicht oder nicht ordnungsgemäß innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach der schriftlichen Mitteilung nach, hat der Unternehmer das Recht den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Unbeschadet hiervon bleibt das Recht des Unternehmers auf vollständige Bezahlung des vereinbarten Preises bestehen.

2b. Wenn die Buchung sechs Wochen oder weniger vor dem Ankunftsdatum erfolgt und der Urlauber seiner Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist, wird der Vertrag von Rechts wegen aufgelöst. In diesem Fall schuldet der Urlauber dem Unternehmer eine Entschädigung gemäß mit Artikel 6 Absatz 1.

  1. Wenn der Unternehmer am Anreisetag nicht im Besitz des fälligen Gesamtbetrags ist, verpflichtet sich der Urlauber, den vereinbarten Betrag vor Bezug des Platzes oder der Unterkunft vollständig zu zahlen, andernfalls ist der Unternehmer berechtigt, dem Urlauber den Zugang zu den Unterkünften zu verweigern. an die Räumlichkeiten, unbeschadet des Anspruchs des Unternehmers auf vollständige Bezahlung des vereinbarten Preises.
  2. Möchte der Urlauber den Vertrag verlängern, muss er den Unternehmer vor Inkrafttreten der Verlängerung bezahlen.
  3. Die dem Unternehmer nach Inverzugsetzung angemessenen außergerichtlichen Kosten gehen zu Lasten des Urlaubers. Bei nicht fristgerechter Zahlung des Gesamtbetrages werden nach schriftlicher Mahnung Zinsen in Höhe von 5 % p.a. auf den ausstehenden Betrag erhoben.

Artikel 5: Ankunft und Abreise

  1. Der Freizeitnutzer ist verpflichtet, dem Unternehmer auf Verlangen einen gültigen Ausweis seiner Person, seiner Miturlauber sowie Dritter vorzulegen. Der Unternehmer hat das Recht, eine Kopie des Ausweisdokuments anzufertigen und diese in seiner Verwaltung aufzubewahren.
  2. Bei der Ankunft auf dem Gelände müssen sich der Urlauber, Miturlauber und Dritte ab 15.00 Uhr des ersten Tages der Vereinbarung an der Rezeption melden. Diese Verpflichtung gilt auch bei der Abreise vom Anwesen bis 11.00:XNUMX Uhr am letzten Tag der Vereinbarung, es sei denn, der Urlauber, Miturlauber oder Dritte beabsichtigen, am selben Tag zum Anwesen zurückzukehren.
  3. Erfolgt die Anreise außerhalb der Rezeptionsöffnungszeiten, ist die Anreise am nächsten Tag der Rezeptionsöffnungszeiten zu melden. Erfolgt die Abreise außerhalb der Rezeptionsöffnungszeiten, muss die Abreise am Vortag des Abreisetages während der Rezeptionsöffnungszeiten angemeldet werden.
  4. Die Öffnungszeiten der Rezeption werden vom Unternehmer festgelegt und in geeigneter Weise bekannt gegeben.
  5. Der Unternehmer kann Freizeitnutzern mit einem festen Stellplatz eine Befreiung von der Verpflichtung nach Artikel 5.2 und 5.3 gewähren.
  6. Der Campingplatz bzw. die Unterkunft wird vom Unternehmer bestimmt. Der Unternehmer kann aufgrund der (Wetter-)Bedingungen von einem reservierten Platz abweichen und einen anderen Platz benennen. Ein Anspruch des Urlaubers auf Rückerstattung oder Ermäßigung der Zahlung besteht dann nicht.

Artikel 6: Verspätete Ankunft und vorzeitige Abreise

Der Urlauber schuldet den vollen Vertragspreis für den gesamten vereinbarten Zeitraum. Dies gilt auch bei Schlechtwetter, persönlichen Umständen oder Erkrankung des Urlaubers oder naher Familienangehöriger.

Artikel 7: Annullierung

  1. Im Falle einer Kündigung des Vertrags ist der Urlauber verpflichtet, dem Unternehmer eine Entschädigung zu zahlen, die sich wie folgt beläuft:

– bei einer Stornierung innerhalb von 2 bis 1 Monat vor dem Startdatum 50 % des vereinbarten Preises.

– bei Stornierung innerhalb von 1 Monat vor dem Startdatum und am Tag des Startdatums 100 % des vereinbarten Preises.

  1. Im Falle einer Stornierung wird dem Urlauber eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 Euro berechnet.

Wird der Platz durch einen Dritten durch Vermittlung des Urlaubers reserviert und bezahlt,

werden lediglich die Verwaltungskosten verrechnet.

Wir raten Urlaubern, stets eine Reise- bzw. Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

Eine Stornierung aufgrund von Corona ist nur möglich, wenn uns behördlich der Einlass untersagt wird.
Sollten Sie stornieren wollen, weil Sie oder ein Familienmitglied an Corona erkrankt sind, erwarten wir von Ihnen, dass Sie uns dies mitteilen.

ein Beweis.

Artikel 8: Nutzung durch Dritte

Die Nutzung der Campingausrüstung und/oder der dazugehörigen Stellplätze oder Unterkünfte durch Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Unternehmers gestattet. An die erteilte Einwilligung können Bedingungen geknüpft sein, die dann vorab schriftlich festgehalten werden müssen.

Artikel 9: Vorübergehende Kündigung des Vertrags durch den Unternehmer und Räumung

Der Unternehmer kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen: - wenn der Urlauber, Miturlauber und/oder Dritte trotz vorheriger mündlicher und/oder schriftlicher Abmahnung ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag, der Hausordnung und/oder behördlichen Vorschriften nicht oder nicht ordnungsgemäß nachkommen und zwar in einem solchen Ausmaß, dass dem Unternehmer nach den Maßstäben der Angemessenheit und Billigkeit eine Fortsetzung des Vertrags nicht zugemutet werden kann. – wenn der Freizeitnutzer oder die anderen Freizeitnutzer den Unternehmer und/oder die anderen Freizeitnutzer trotz vorheriger mündlicher und/oder schriftlicher Abmahnung belästigen oder die gute Atmosphäre auf dem Gelände oder in dessen unmittelbarer Nähe stören. – wenn der Urlauber trotz vorheriger mündlicher und/oder schriftlicher Abmahnung den Platz und/oder seine Campingausrüstung in einer Weise nutzt, die dem bestimmungsgemäßen Zweck des Platzes zuwiderläuft. – wenn die Campingausrüstung nicht den allgemein anerkannten Sicherheitsstandards entspricht. – Diebstahl, Vandalismus, Aggression, Drogenkonsum, beleidigende Äußerungen bezüglich Rasse, Natur oder Religion sind unter anderem Gründe für einen sofortigen Verweis von der Domain.

Möchte der Unternehmer vorzeitig kündigen und das Objekt räumen, muss er den Urlauber hierüber durch persönliche Übergabe eines Briefes informieren. In dringenden Fällen kann auf das Schreiben verzichtet werden, eine persönliche mündliche Mitteilung ist ausreichend. Nach einer Stornierung muss der Urlauber dafür sorgen, dass sein Platz bzw. die Unterkunft und/oder die Campingausrüstung schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb von 4 Stunden, geräumt und der Platz verlassen wird. Versäumt der Urlauber, seinen Stellplatz zu räumen, ist der Unternehmer berechtigt, den Stellplatz gemäß Artikel 11.2 zu räumen. Ein Anspruch des Urlaubers auf Rückzahlung der Zahlung wegen der zwischenzeitlichen Vertragsbeendigung besteht grundsätzlich nicht.

Artikel 10: Räumung

Im Falle einer Kündigung des Vertrages ist der Urlauber verpflichtet, den Stellplatz am letzten Tag des vereinbarten Zeitraums bis 11.00 Uhr leer und in ordentlichem Zustand zu hinterlassen. Die Unterkunft muss ordentlich und besenrein hinterlassen werden; Bei Zahlungsverzug wird die Anzahlung (teilweise) einbehalten.

Im Falle einer Beschädigung oder Zerstörung der Unterkünfte gehen sämtliche Kosten zu Lasten des Urlaubers.

Wenn der Urlauber seine Campingausrüstung oder Unterkunft nicht entfernt oder verlässt, ist der Unternehmer nach einer förmlichen Aufforderung und unter Einhaltung einer Frist von 24 Stunden ab dem Tag des Erhalts berechtigt, den Standort oder die Unterkunft beim Urlauber räumen zu lassen. Kosten.

Die Kosten für den Abbau bzw. die Räumung sowie etwaige Lager- und/oder Deponierungskosten gehen, soweit angemessen, zu Lasten des Urlaubers.

Artikel 11: Gesetze und Vorschriften

Der Urlauber muss jederzeit sicherstellen, dass die von ihm aufgestellte Campingausrüstung sowohl intern als auch extern allen Umwelt- und Sicherheitsanforderungen entspricht, die von der Regierung oder vom Unternehmer im Rahmen von Umweltschutzmaßnahmen für seine Campingausrüstung auferlegt werden können. Unternehmen. ) werden gefragt. LPG-Anlagen sind nur zulässig, wenn sie sich in Kraftfahrzeugen befinden, die von der niederländischen Kraftfahrzeugbehörde zugelassen sind.

Artikel 12: Wartung und Bau

  1. Der Unternehmer ist verpflichtet, das Gelände und die zentralen Einrichtungen in einem ordnungsgemäßen Pflegezustand zu halten.
  2. Der Urlauber ist verpflichtet, die von ihm zur Verfügung gestellte Campingausrüstung bzw. Unterkunft (und den dazugehörigen Stellplatz) in demselben Wartungszustand zu halten.
  3. Dem Freizeitnutzer, Mitnutzern und/oder Dritten ist es nicht gestattet, auf dem Gelände zu graben, Bäume zu fällen, Sträucher zu beschneiden, Antennen zu platzieren, Zäune und Einfriedungen zu errichten oder Bauten oder sonstige Anlagen jeglicher Art zu errichten, unter oder um die Campingausrüstung herum ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmers.
  4. Für die Mobilhaltung der Campingausrüstung bleibt stets der Urlauber verantwortlich.

Artikel 13: Haftung

  1. Der Unternehmer haftet nicht für Unfälle, Diebstähle oder Schäden auf seinem Gelände, es sei denn, diese sind auf ein Versäumnis zurückzuführen, das dem Unternehmer zuzuschreiben ist.
  2. Für die Folgen extremer Witterungsverhältnisse oder anderer Formen höherer Gewalt haftet der Unternehmer nicht.
  3. Für Störungen in der von ihm genutzten Wasser- und Abwasserversorgung haftet der Unternehmer, es sei denn, dass er sich auf höhere Gewalt berufen kann oder diese Störungen mit der Wasserleitung ab der Übernahmestelle des Urlaubers im Zusammenhang stehen.
  4. Für Störungen der Versorgungsleistungen haftet der Urlauber, gerechnet ab Übernahmeort, soweit nicht höhere Gewalt vorliegt.
  5. Der Urlauber haftet gegenüber dem Unternehmer für Schäden, die durch Handlungen oder Unterlassungen von ihm selbst, den Miturlaubern und/oder Dritten verursacht werden, soweit es sich um Schäden handelt, die dem Urlauber, den Miturlaubern und/oder Dritten entstehen. /oder Dritten zuzurechnen sind.

Artikel 14: Beschwerden

  1. Eine Beschwerde eines Freizeitnutzers muss stets schriftlich beim Unternehmer eingereicht werden. Die Einreichung einer Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung auf die Zahlung des Urlaubers.
  2. Der Unternehmer wird Ihre Beschwerde prüfen und mit aller Vernunft und Fairness behandeln. Ist der Urlauber hiermit nicht zufrieden, gilt niederländisches Recht.

Almen, Januar 2021